RS Vwgh 1996/9/24 93/13/0022

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Veröffentlicht am 24.09.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
EStG 1972 §23 Z2;

Rechtssatz

Bei nicht durch Nahebeziehung verbundenen Vertragspartnern kann üblicherweise davon ausgegangen werden, daß eine Vereinbarung über die Gewinnverteilung einer Mitunternehmerschaft dem Beitrag der Gesellschafter zur Erreichung des Gesellschaftszweckes entspricht. Sobald aber Nahebeziehungen

bestehen, kann ein mangelnder Interessengegensatz bewirken, daß Gewinnanteile aus privaten Gründen einer Person zugewiesen werden (Hinweis E 24.10.1995, 92/14/0020).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130022.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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