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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/06/29 93/15/0134 1 (hier ohne letzten Satz; EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Als Veräußerung iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1972 ist die entgeltliche Übertragung des Eigentums am Betrieb zu verstehen. Sie zieht eine abschließende Besteuerung bei Beendigung der Zurechnung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteiles an eine bestimmte Person nach sich, von der vor allem bisher nicht aufgedeckte stille Reserven erfaßt werden (Hinweis E 9.10.1991, 89/13/0098). Mit denselben steuerlichen Folgen ist nach § 24 Abs 3 erster Satz EStG 1972 die Aufgabe des Betriebes verbunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995130290.X01Im RIS seit
20.11.2000