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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, daß die vom Abgabepflichtigen abgeschlossenen Bestandverträge jeweils nur eine Mietdauer von einem Jahr beurkundeten, steht in keinem Zusammenhang mit der Zeitspanne, die für die Beurteilung des Erfolges der Vermietungstätigkeit maßgeblich ist. Darin, daß der Abgabepflichtige bei Abschluß der späteren Mietverträge mit demselben Mieter jeweils nicht unbeträchtliche Steigerungen der Mieteinnahmen erzielen konnte, kann keine - für die Beurteilung des Gesamtergebnisses der Vermietungstätigkeit unmaßgebliche - wesentliche Änderung der Bewirtschaftungsart erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993130016.X03Im RIS seit
22.02.2002