Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Ob der Wille der Beteiligten in der Tat auf eine unentgeltliche oder entgeltliche Betriebsübertragung gerichtet ist, stellt eine nach der Lage des Falles zu lösende Beweisfrage dar (Hinweis E 19.10.1987, 86/15/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995130290.X04Im RIS seit
20.11.2000