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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0295 4Stammrechtssatz
Die Abgabenbehörde kann die Bemessungsgrundlage im Schätzungsweg ermitteln, weil ein ungeklärter Vermögenszuwachs eine entsprechend hohe Zurechnung zu den vom Steuerpflichtigen erklärten Einkünften rechtfertigt
(Hinweis E 6.3.1985, 84/13/0235).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995130214.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.07.2010