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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Wirtschaftsgüter sind bei der Abgabenerhebung nach § 24 BAO zuzurechnen. Knüpfen abgabenrechtliche Rechtsfolgen ans wirtschaftliche Eigentum an, dann treffen den wirtschaftlichen Eigentümer diese Rechtsfolgen in gleicher Weise, wenn er auch zivilrechtlicher Eigentümer ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993130091.X03Im RIS seit
14.01.2002