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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBRechtssatz
keine Folge
Zurückweisung von Anträgen auf Erteilung eines Sichtvermerkes wegen entschiedener Sache.
Der Verfassungsgerichtshof ist der Auffassung, daß ein Vollzug der angefochtenen Bescheide iSd §85 Abs2 VfGG nicht in Betracht kommt.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B1924.1994Dokumentnummer
JFR_10059083_94B01924_01