RS Vfgh 1994/9/17 B1924/94, B1925/94

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Veröffentlicht am 17.09.1994
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB
VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei

Rechtssatz

keine Folge

Zurückweisung von Anträgen auf Erteilung eines Sichtvermerkes wegen entschiedener Sache.

Der Verfassungsgerichtshof ist der Auffassung, daß ein Vollzug der angefochtenen Bescheide iSd §85 Abs2 VfGG nicht in Betracht kommt.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B1924.1994

Dokumentnummer

JFR_10059083_94B01924_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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