RS Vwgh 1996/9/25 96/01/0049

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Veröffentlicht am 25.09.1996
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs3;
StbG 1985 §11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0013 E 25. Februar 1987 VwSlg 12409 A/1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die Flüchtlingseigenschaft iS der FlKonv ist für sich allein kein besonders berücksichtigungswürdiger Grund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft iS des § 10 Abs 3 StbG. Gemäß § 11 zweiter Satz StbG ist nämlich nur "gegebenenfalls besonders auf den Umstand Bedacht zu nehmen", dass der Fremde Flüchtling iS der FlKonv ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996010049.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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