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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Rechtssatz
Angesichts der außerordentlichen Kürze der niederschriftlichen Erstvernehmung des Asylwerbers (hier: zwei Zeilen) und seinem die Vollständigkeit derselben bestreitenden Berufungsvorbringen hat die Berufungsbehörde bereits eine Ergänzung des Ermittlungsverfahrens anzuordnen, wenn das in der Berufung Vorgebrachte (hier: asylrechtliche Zusammenhänge im Sinne des E VS 29.6.1994, 93/01/0377) abstrakt geeignet ist, der Asylerlangung zu dienen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren BerufungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010280.X01Im RIS seit
20.11.2000