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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;Rechtssatz
Die Behörde hat den vom Asylwerber geltendgemachten Nachfluchtgrund des Inhaltes, er würde bei seiner Rückkehr nach Rumänien vom dortigen Geheimdienst verfolgt werden, angesichts seiner mehrmaligen Kontakte mit rumänischen Grenzorganen bzw Polizeiorganen zu Recht als logisch nicht nachvollziehbar aus ihren Überlegungen, ob der Asylwerber iSd § 5 Abs 1 Z 3 AsylG 1991 iVm Art 1 AbschnC Z 5 und Z 6 FlKonv weiterhin ablehnen können bzw in der Lage sei, sich unter den Schutz seines Heimatlandes zu stellen, ausgeklammert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010120.X01Im RIS seit
20.11.2000