RS Vwgh 1996/9/25 95/01/0120

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Veröffentlicht am 25.09.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;
FlKonv Art1 AbschnC Z6;

Rechtssatz

Die Behörde hat den vom Asylwerber geltendgemachten Nachfluchtgrund des Inhaltes, er würde bei seiner Rückkehr nach Rumänien vom dortigen Geheimdienst verfolgt werden, angesichts seiner mehrmaligen Kontakte mit rumänischen Grenzorganen bzw Polizeiorganen zu Recht als logisch nicht nachvollziehbar aus ihren Überlegungen, ob der Asylwerber iSd § 5 Abs 1 Z 3 AsylG 1991 iVm Art 1 AbschnC Z 5 und Z 6 FlKonv weiterhin ablehnen können bzw in der Lage sei, sich unter den Schutz seines Heimatlandes zu stellen, ausgeklammert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010120.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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