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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991;Rechtssatz
Ein nicht an die Behörde gerichtetes Schriftstück, das bloß schriftliche Anweisungen für den Bescheidadressaten selbst enthält (hier: ausgefertigt von der Flüchtlingsberatung der evangelischen Kirche mit Verweisung an das BMI und der Belehrung, daß diese Beh die Berufung schreiben werde), kann nicht als Berufung angesehen werden und löst auch keine Entscheidungspflicht der Behörde aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996010447.X01Im RIS seit
20.11.2000