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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Die von alkoholisierten Kraftfahrzeuglenkern ausgehende große Gefahr für die Allgemeinheit begründet ein eminentes öffentliches Interesse an der effizienten Ausforschung und Bestrafung alkoholisierter Fahrzeuglenker. Deshalb stellt die vom Fremden begangene Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO einen schwerwiegenden Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190489.X02Im RIS seit
12.06.2001