RS Vwgh 1996/9/26 95/19/0489

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Veröffentlicht am 26.09.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z2;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die von alkoholisierten Kraftfahrzeuglenkern ausgehende große Gefahr für die Allgemeinheit begründet ein eminentes öffentliches Interesse an der effizienten Ausforschung und Bestrafung alkoholisierter Fahrzeuglenker. Deshalb stellt die vom Fremden begangene Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO einen schwerwiegenden Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995190489.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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