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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §17 Abs2Rechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Erstreckung der Frist zur Einbringung der Beschwerde durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt nach Zurückweisung des Verfahrenshilfeantrags; Verlängerung einer zur Mängelbehebung gesetzten Frist gemäß §85 Abs2 ZPO nicht zulässig.
Zugleich Zurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Mängelbehebung, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B1967.1993Dokumentnummer
JFR_10059073_93B01967_2_01