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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AufG 1992 idF 1995/351 §2 Abs3 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/04/19 95/19/0799 2 (hier betreffend Angehörige österreichischer Staatsbürger)Stammrechtssatz
Gegen die in § 2 Abs 3 Z 4 AufenthaltsG 1992 enthaltene Determinierung der Verordnungsermächtigung, wonach nur jene Familienangehörigen von Inhabern einer Arbeitserlaubnis zur Antragstellung im Inland ermächtigt werden können, die eine Aufenthaltsbewilligung hatten, bestehen beim VwGH keine verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem Grunde des Art 8 Abs 1 MRK, weil damit sowie mit § 6 Abs 2 dritter Satz AufenthaltsG 1992 in Ansehung von Angehörigen von Fremden, für die ein Befreiungsschein ausgestellt wurde, bereits auf die durch Art 8 MRK geschützten Rechtsgüter Bedacht genommen wird (Hinweis E 22.2.1996, 96/19/0161).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995191500.X01Im RIS seit
02.05.2001