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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/2287Rechtssatz
Erkrankt der Rechtsfreund eines Beschwerdeführers öfters (plötzlich) in ein und derselben Weise, wobei seine Dispositionsfähigkeit gelegentlich wesentlich beeinträchtigt wird, und trifft er keine Vorsorge für den Fall seiner Dispositionsunfähigkeit aufgrund einer derartigen Erkrankung, kann dies nicht als ein minderer Grad des Versehens iSd § 46 Abs 1 VwGG gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996192286.X01Im RIS seit
03.04.2001