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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/12/0204 90/12/0263Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/04/08 87/12/0136 4Stammrechtssatz
Die Frage der ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst darf nicht Gegenstand gesonderter Feststellung sein. Das öffentliche Interesse spricht in einem solchen Fall keineswegs dafür, die unmittelbare Rechtsfolge einer solchen Feststellung als Vorfrage für den Entfall der Bezüge gemäß § 13 Abs 3 Z 2 GehG von der Hauptfrage zu trennen, da durch einen Abspruch über die Leistungsfreiheit das öffentliche Interesse des Bundes am Entfall der Bezüge mit Rechtskraftwirkung verwirklicht wird, während im Spruch des angefochtenen Bescheides nur die Feststellung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen gem § 51 Abs 2 BDG 1979 für diese Rechtsfolge getroffen worden sind.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1990120100.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011