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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §14 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/12/0204 90/12/0263Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/01/24 93/12/0199 2 (hier: Abweisung des Antrages auf Versetzung in den Ruhestand gemäß § 14 Abs 1 BDG 1979)Stammrechtssatz
Der Ruhestandsbeamte könnte auch im Falle einer allfälligen Aufhebung des angefochtenen Bescheides betreffend die Ablehnung seines Antrages auf Versetzung in den zeitlichen Ruhestand gem § 76 DP keine andere Rechtsposition erreichen als er durch seine mittlerweile erfolgte Ruhestandsversetzung gem § 77 DP erreicht hat: Denn die Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch den VwGH würde die belangte Behörde lediglich verpflichten, über den zugrundeliegenden Antrag neuerlich zu entscheiden, wobei eine rückwirkende Ruhestandsversetzung mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht kommt, was zur Folge hat, daß die Beschwerde gegenstandslos geworden ist (Hinweis B 20.12.1995, 94/12/0103).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1990120100.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011