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50 GewerberechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags mangels rechtlicher Betroffenheit der antragstellenden Fleischer durch die angefochtene Erweiterung des Gewerbeumfangs der Lebensmittelhändler hinsichtlich des Verkaufs von FrischfleischRechtssatz
Die angefochtene Vorschrift des §159 Abs4 GewO 1994 richtet sich unmittelbar nicht an die zur Ausübung des Fleischergewerbes befugten Personen, sondern erweitert den Gewerbeumfang der zum Kleinverkauf von Lebensmitteln befugten Gewerbetreibenden. Deren Rechtsposition, nicht aber die der Fleischer wird durch die in Rede stehende Bestimmung gestaltet.
Der Verfassungsgerichtshof verkennt nicht, daß sich die durch die angefochtene Bestimmung ermöglichte Erweiterung der Befugnisse der Lebensmittelhändler auf die wirtschaftliche Position der insoweit mit den Lebensmittelhändlern in Konkurrenz stehenden Fleischer auszuwirken geeignet ist. Dies ändert aber nichts daran, daß die angefochtene Bestimmung die Rechtstellung der Antragsteller - als zum Gewerbe der Fleischer befugte bzw für eine entsprechende Befugniserteilung vorbereitete Personen - nicht gestaltet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Gewerberecht, Lebensmittelhändler, VfGH / Individualantrag, FleischerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:G184.1994Dokumentnummer
JFR_10059073_94G00184_01