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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art132;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/12/0101 B 30. September 1996 RS 4Stammrechtssatz
Bei Wegfall der Zuständigkeit der belBeh nach Einbringung der Säumnisbeschwerde infolge Gesetzesänderung ist sie mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen, und zwar gleichgültig, ob die Zuständigkeitsänderung vor oder nach Ablauf der gemäß § 36 Abs 2 VwGG gesetzen Frist eingetreten ist (Hinweis B 21.5.1991, 89/12/0090).
Schlagworte
Anrufung der obersten Behörde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120135.X01Im RIS seit
09.01.2003