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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §46;Rechtssatz
Aus den in verwaltungsinternen Richtlinien (Erlaß) vorgenommenen Einstufungen für die davon erfaßten Funktionen kann zwar kein Rechtsanspruch auf Neubemessung der Leiterzulage abgeleitet werden, weil maßgebend für den geltendgemachten Anspruch nur das Gesetz sein kann (Hinweis E 18.2.1994, 93/12/0065 ua); sie können aber, da die darin vorgenommenen Einstufungen auf behördlichen Erhebungen beruhen, das Zustimmungsverfahren iSd § 30a Abs 2 GehG beschleunigen und für nicht erfaßte (zB neu geschaffene) Funktionen einen Beurteilungsmaßstab für die Einstufung abgeben.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren ErlässeBeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993120014.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017