RS Vwgh 1996/9/30 91/12/0145

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Veröffentlicht am 30.09.1996
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §51 Abs2;
GehG 1956 §13 Abs3 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/12/0207

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/09/30 91/12/0135 5

Stammrechtssatz

Die Vermutung der ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst gem § 51 Abs 2 BDG 1979 im Falle des Zutreffens einer der dort genannten drei Tatbestandsalternativen mit den bezugsrechtlichen Konsequenzen nach § 13 Abs 3 Z 2 GehG ist dann ausgeschlossen, wenn dem Beamten ein tatbestandsmäßiges Verhalten weder möglich noch zumutbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1991120145.X05

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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