Index
L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art83 Abs2Rechtssatz
Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung des Antrags einer Gesellschaft mbH auf Ausstellung einer Negativbestätigung gemäß §3 Abs1 lita Tir GVG 1983; verfassungskonforme Annahme des Vorliegens eines nichtigen Umgehungsgeschäftes; keine Bedenken gegen die Zusammensetzung der Grundverkehrsbehörden (Hinweise auf die Vorjudikatur)
(Ebenso: B167/94 ua und B233/94, beide E v 27.09.94).
Schlagworte
Behördenzuständigkeit, Grundverkehrsrecht, Vorfrage, Ausländergrunderwerb, Umgehungsgeschäft, Behördenzusammensetzung, TribunalEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B1855.1993Dokumentnummer
JFR_10059073_93B01855_01