RS Vwgh 1996/10/2 96/21/0099

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Veröffentlicht am 02.10.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §38;
FrG 1993 §20 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs1;

Rechtssatz

Der Ansicht, die Beurteilung, ob dem Fremden die Staatsbürgerschaft gem § 10 Abs 1 StbG 1985 hätte verliehen werden können, müsse von der Staatsbürgerschaftsbehörde erfolgen, steht der Wortlaut des § 20 Abs 2 FrG 1993 iVm § 38 AVG entgegen. Demnach ist die Fremdenpolizeibehörde berechtigt, diese Vorfrage nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrundezulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996210099.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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