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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Der Ansicht, die Beurteilung, ob dem Fremden die Staatsbürgerschaft gem § 10 Abs 1 StbG 1985 hätte verliehen werden können, müsse von der Staatsbürgerschaftsbehörde erfolgen, steht der Wortlaut des § 20 Abs 2 FrG 1993 iVm § 38 AVG entgegen. Demnach ist die Fremdenpolizeibehörde berechtigt, diese Vorfrage nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrundezulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996210099.X01Im RIS seit
27.11.2000