RS Vwgh 1996/10/3 94/16/0225

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §6;
KVG 1934 §2 Z3;

Rechtssatz

Abgabenrechtliche Tatbestände sind nach dem abgabenrechtlichen Bedeutungszusammenhang, nach dem Zweck des jeweiligen Abgabengesetzes und dem Inhalt der einschlägigen Einzelregelung auszulegen (Hinweis E 18.11.1993, 92/16/0177; E 24.3.1994, 94/16/0026). Gerade die Anführung verschiedener Beispiele im § 2 Z 3 KVG zeigt im übrigen auf, daß der Begriff der freiwilligen Leistungen im Sinne dieser Gesetzesstelle nicht nach einem anderen Rechtsgebiet, sondern nach dem Zweck des KVG und nach dem Inhalt des § 2 Z 3 KVG selbst auszulegen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994160225.X03

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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