RS Vwgh 1996/10/3 95/16/0068

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §825;
GrEStG 1955 §1;
GrEStG 1955 §11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0095 3

Stammrechtssatz

Entscheidend für die Zuerkennung der Bauherreneigenschaft ist, daß die Miteigentümer als gemeinsame Bauherren entscheiden können, ob, wann und wie ein im Miteigentum stehendes Grundstück bebaut wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160068.X03

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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