Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art139 Abs1;Rechtssatz
§ 14 Statut der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten in der Fassung der einhundertfünfzehnten Verordnung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten gemäß dem Beschluß des Kammertages vom 7.4.1995 kann nicht als gesetzwidrig erkannt werden, da es nicht unsachlich erscheint, wenn die Leistung aus dem grunde der dauernden Berufsunfähigkeit einen unmittelbaren Ersatz für das durch die eingetretene Berufsunfähigkeit verlorengegangene Ziviltechnikereinkommen bilden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060170.X03Im RIS seit
20.11.2000