RS Vwgh 1996/10/3 95/06/0191

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Stmk 1968 §61 Abs2;
BauRallg;
BebauungsdichteV Stmk 1993 §1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/06/0250 1 (hier betreffend die Bebauungsdichte und die Stmk BebauungsdichteV 1993)

Stammrechtssatz

Der Nachbar kann zulässigerweise Einwendungen gegen die Überschreitung der im Widmungsbescheid festgelegten Bebauungsdichte sowie gegen die von den geplanten Pkw-Abstellplätzen ausgehenden Immissionen erheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060191.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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