Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
31985L0337 UVP-RL;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/06/0234 E 3. Oktober 1996 95/06/0241 E 7. November 1996 95/06/0240 E 3. Oktober 1996Rechtssatz
Das EWR-Abk stellt sowohl von seinen Zielsetzungen als auch vom Systemansatz her einen völkerrechtlichen Vertrag traditioneller Art dar. Österreich hat durch die Ratifizierung des EWR-Abk die völkerrechtliche Verpflichtung der Einhaltung der im EWR-Abk enthaltenen Bestimmungen und der mit dem EWR-Abk für die Vertragsstaaten verbindlich erklärten Rechtstexte, zu denen auch die Richtlinie des Rates vom 27.6.1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, 85/337/EWG, gehört, übernommen (Hinweis E 24.11.1994, 94/16/0182).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060246.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017