RS Vwgh 1996/10/3 95/06/0246

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15101000
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
59/04 EU - EWR

Norm

31985L0337 UVP-RL;
B-VG Art49;
B-VG Art50;
EURallg;
EWR-Abk;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/06/0234 E 3. Oktober 1996 95/06/0241 E 7. November 1996 95/06/0240 E 3. Oktober 1996

Rechtssatz

Das EWR-Abk stellt sowohl von seinen Zielsetzungen als auch vom Systemansatz her einen völkerrechtlichen Vertrag traditioneller Art dar. Österreich hat durch die Ratifizierung des EWR-Abk die völkerrechtliche Verpflichtung der Einhaltung der im EWR-Abk enthaltenen Bestimmungen und der mit dem EWR-Abk für die Vertragsstaaten verbindlich erklärten Rechtstexte, zu denen auch die Richtlinie des Rates vom 27.6.1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, 85/337/EWG, gehört, übernommen (Hinweis E 24.11.1994, 94/16/0182).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060246.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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