RS Vwgh 1996/10/3 96/06/0142

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Stmk 1968 §4;
BauO Stmk 1968 §61 Abs2 litk;
BauO Stmk 1968 §61 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Weder § 4 Stmk BauO 1968, noch die im § 61 Abs 2 Stmk BauO 1968 genannten Bestimmungen lassen erkennen, daß sie nicht nur einen Schutz des Nachbarn vor Immissionen durch das beabsichtigte neue Bauvorhaben auf seinem Grundstück enthalten, sondern darüber hinaus etwa einen "Schutz des Konsenswerbers vor bereits errichteten Betriebsanlagen auf einem Nachbargrundstück" beinhalten (Hinweis E 12.10.1995, 95/06/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996060142.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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