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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Weder § 4 Stmk BauO 1968, noch die im § 61 Abs 2 Stmk BauO 1968 genannten Bestimmungen lassen erkennen, daß sie nicht nur einen Schutz des Nachbarn vor Immissionen durch das beabsichtigte neue Bauvorhaben auf seinem Grundstück enthalten, sondern darüber hinaus etwa einen "Schutz des Konsenswerbers vor bereits errichteten Betriebsanlagen auf einem Nachbargrundstück" beinhalten (Hinweis E 12.10.1995, 95/06/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060142.X01Im RIS seit
03.05.2001