RS Vfgh 1994/9/30 B1877/93

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
64/03 Landeslehrer

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
Krnt Landeslehrer-DiensthoheitsG §3
LDG 1984 §26

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Abweisung eines Bewerbungsgesuches um die Verleihung einer schulfesten Leiterstelle mangels Prüfung der entscheidungswesentlichen Vorwürfe gegen die Beschwerdeführerin; Unterlassung jeglichen Ermittlungsverfahrens in diesem maßgeblichen Punkt

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat es verabsäumt, die Stichhaltigkeit der in die persönliche Sphäre reichenden - entscheidungswesentlichen - Vorwürfe gegen die Beschwerdeführerin zu prüfen. Dies hat die belangte Behörde ungeachtet dessen unterlassen, daß die Beschwerdeführerin diesen Vorwürfen mit einem ins Einzelne gehenden Vorbringen entgegengetreten ist und zur Stützung dieses Vorbringens schriftliche Unterlagen vorgelegt hat, die die belangte Behörde offenbar selbst für erheblich erachtete, weil sie sie dem Bezirksschulrat Spittal an der Drau zuleitete und von diesem berücksichtigt wissen wollte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Ermittlungsverfahren, Landeslehrer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B1877.1993

Dokumentnummer

JFR_10059070_93B01877_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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