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64 Besonderes Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Abweisung eines Bewerbungsgesuches um die Verleihung einer schulfesten Leiterstelle mangels Prüfung der entscheidungswesentlichen Vorwürfe gegen die Beschwerdeführerin; Unterlassung jeglichen Ermittlungsverfahrens in diesem maßgeblichen PunktRechtssatz
Die belangte Behörde hat es verabsäumt, die Stichhaltigkeit der in die persönliche Sphäre reichenden - entscheidungswesentlichen - Vorwürfe gegen die Beschwerdeführerin zu prüfen. Dies hat die belangte Behörde ungeachtet dessen unterlassen, daß die Beschwerdeführerin diesen Vorwürfen mit einem ins Einzelne gehenden Vorbringen entgegengetreten ist und zur Stützung dieses Vorbringens schriftliche Unterlagen vorgelegt hat, die die belangte Behörde offenbar selbst für erheblich erachtete, weil sie sie dem Bezirksschulrat Spittal an der Drau zuleitete und von diesem berücksichtigt wissen wollte.
Schlagworte
Dienstrecht, Ermittlungsverfahren, LandeslehrerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B1877.1993Dokumentnummer
JFR_10059070_93B01877_01