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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Nachbarn kommt kein allgemeines Recht nach dem taxativen Katalog des § 61 Abs 2 Stmk BauO 1968 darauf zu, daß auf dem Widmungsgrund nur ein Einfamilienhaus, nicht aber ein Zweifamilienhaus errichtet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060196.X01Im RIS seit
03.05.2001