RS Vwgh 1996/10/3 96/06/0196

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Stmk 1968 §61 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Dem Nachbarn kommt kein allgemeines Recht nach dem taxativen Katalog des § 61 Abs 2 Stmk BauO 1968 darauf zu, daß auf dem Widmungsgrund nur ein Einfamilienhaus, nicht aber ein Zweifamilienhaus errichtet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996060196.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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