Index
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Stmk BauO 1968 räumt dem Nachbarn nur insofern ein Mitspracherecht ein, als die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan und den Baubauungsrichtlinien gefordert werden kann, soweit damit ein Immissionsschutz verbunden ist. Da mit der Widmung "Freiland" iSd § 25 Stmk ROG kein Immissionsschutz verbunden ist, kommt dem Nachbarn auch kein subjektives-öffentliches Recht auf Einhaltung der Widmung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060195.X02Im RIS seit
03.05.2001