RS Vwgh 1996/10/3 96/06/0195

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;
ROG Stmk 1974 §25;

Rechtssatz

Die Stmk BauO 1968 räumt dem Nachbarn nur insofern ein Mitspracherecht ein, als die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan und den Baubauungsrichtlinien gefordert werden kann, soweit damit ein Immissionsschutz verbunden ist. Da mit der Widmung "Freiland" iSd § 25 Stmk ROG kein Immissionsschutz verbunden ist, kommt dem Nachbarn auch kein subjektives-öffentliches Recht auf Einhaltung der Widmung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996060195.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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