RS Vwgh 1996/10/3 96/06/0170

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
95/06 Ziviltechniker

Norm

B-VG Art139 Abs1;
Statut Wohlfahrtseinrichtungen Architekten Ingenieurkonsulenten 1995 §14 Abs1 lita;
ZTKG 1994 §29;
ZTKG 1994 §31;

Rechtssatz

§ 29 ZTKG 1994 gibt die allgemeine Zielsetzung für die Verwendung der Mittel des Versorgungsfonds vor, wobei aber § 31 ZTKG 1994 verlangt, daß die Detailbestimmungen hinsichtlich Gewährung und Höhe von Zuwendungen in einem Statut festzulegen sind. Es besteht daher kein inhaltlicher Widerspruch des § 14 Abs 1 lit a Statut der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten in der Fassung der einhundertfünfzehnten Verordnung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten gemäß dem Beschluß des Kammertages vom 7.4.1995 zu § 29 ZTKG 1994.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996060170.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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