RS Vfgh 1994/9/30 B637/94

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
BDG 1979 §240a

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung eines Antrags eines Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung auf Überstellung in die Verwendungsgruppe PT 5 mangels Erfüllung des besonderen Ernennungserfordernisses des erfolgreichen Abschlusses einer einschlägigen Berufsausbildung; keine Verletzung des Gleichheitsgebotes

Rechtssatz

Dem Gesetzgeber ist bei der Regelung des Dienst- und Besoldungsrechtes der Beamten durch den Gleichheitsgrundsatz ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum offengelassen; er ist lediglich gehalten, das Dienst- und Besoldungsrecht (sowie Pensionsrecht) derart zu gestalten, daß es im großen und ganzen in einem angemessenen Verhältnis zu den dem Beamten obliegenden Dienstpflichten steht.

Der Gleichheitsgrundsatz gebietet dem Gesetzgeber nicht, für die dienst- und besoldungsrechtliche Stellung der Beamten ausschließlich deren tatsächliche Verwendung maßgebend sein zu lassen. Der Gesetzgeber kann vielmehr, ohne mit dem Gleichheitsgrundsatz in Widerspruch zu geraten, bei der Einreihung der Beamten in die einzelnen Verwendungsgruppen außer auf die Verwendung insbesondere auch auf die Vorbildung - etwa die schulische Ausbildung - abstellen.

Wenn der Gesetzgeber, um die Überleitung in die (durch das Bundesgesetz BGBl 659/1983 und die 41. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl 656/1983, neu geschaffene) Besoldungsgruppe der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung zu erleichtern, unter bestimmten Voraussetzungen auch die Überleitung in eine Verwendungsgruppe ermöglichte, für die nicht alle (besonderen) Ernennungserfordernisse erfüllt wurden, ist er durch das Gleichheitsgebot nicht verhalten, zugunsten der durch diese Regelung begünstigten Beamten eine entsprechende Sonderregelung auch für die Ernennung auf eine Planstelle einer höheren Verwendungsgruppe (Überstellung) zu schaffen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Post- und Telegraphenverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B637.1994

Dokumentnummer

JFR_10059070_94B00637_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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