RS Vwgh 1996/10/4 96/02/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1996
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;

Rechtssatz

Die Besorgnis, daß durch das neuerliche vorschriftswidrige Abstellen eines Fahrzeuges an jenem Ort, wo das andere Fahrzeug entfernt wurde, im Zusammenwirken mit dem rechtswidrig abgestellten PKW des Beschwerdeführers eine Verkehrsbeeinträchtigung derselben Art wieder werde eintreten können, rechtfertigt für sich allein nicht die Beseitigung auch des Fahrzeuges des Beschwerdeführers. Vielmehr steht es der Behörde frei, bei einer neuerlichen Entstehung einer solchen Verkehrsbeeinträchtigung (allein) das Fahrzeug des Beschwerdeführers (oder nur das andere Fahrzeug) vom Abstellort zu entfernen (Hinweis E 24.1.1990, 90/02/0145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020196.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
A-S-O Rechtsrecherche?
JUSLINE Werbung