Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2a litc;Rechtssatz
Die Beseitigung des für den Bf zugelassenen Fahrzeuges im Grunde des § 89a Abs 2a lit c StVO erfolgt auch dann zu Recht, wenn der Aufforderer auch durch die Art der Abstellung seines Fahrzeuges "knapp" hinter seinem "Vordermann" - aber eben ERST durch das "knappe" zusätzliche Abstellen des Fahrzeuges des Bf hinter dem Fahrzeug des Aufforderers - am Wegfahren gehindert war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996020383.X01Im RIS seit
12.06.2001