RS Vwgh 1996/10/4 96/02/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1996
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0145 1

Stammrechtssatz

In dem Fall, daß eine Verkehrsbeeinträchtigung durch mehrere abgestellte Fahrzeuge verursacht wird, ist die Beh berechtigt, eines dieser Fahrzeuge - gleichgültig welches - entfernen zu lassen, wenn an Ort und Stelle anhand der gegebenen Situation nicht offenkundig ist, daß nur das Verhalten eines der Fahrzeuglenker infolge objektiven Verstoßes gegen straßenpolizeiliche Vorschriften in ursächlichem Zusammenhang mit der Verkehrsbeeinträchtigung steht (Hinweis E 10.9.1983, 81/02/0112, VwSlg 10799 A/1983; E 4.7.1985, 85/02/0156).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020196.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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