RS Vwgh 1996/10/4 96/02/0196

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Veröffentlicht am 04.10.1996
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0145 2 (hier: Nach Beseitigung der Verkehrsbeeinträchtigung durch Ortsveränderung des anderen Fahrzeuges rechtfertigte die bloße Besorgnis, es könne iZm dem PKW des Bf wieder zu einer Verkehrsbeeinträchtigung kommen, nicht die Entfernung des Fahrzeuges des Bf)

Stammrechtssatz

Die Rechtmäßigkeit einer Entfernung nach § 89a Abs 2 StVO ist bezogen auf den Zeitpunkt der Entfernung zu beurteilen (Hinweis E VS 24.2.1986, VwSlg 12041 A/1986). Daraus folgt, daß es darauf ankommen kann, welches der mehreren verkehrsbeeinträchtigenden Fahrzeuge zuerst entfernt wurde, wenn bereits dadurch die Verkehrsbeeinträchtigung beseitigt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020196.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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