RS Vwgh 1996/10/7 96/10/0124

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Veröffentlicht am 07.10.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art130 Abs1 lita;
B-VG Art130 Abs1;
VwGG §28;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/10/0136

Rechtssatz

Die näher begründete, an den VwGH gerichtete Erklärung einer Verfahrenspartei, etwas gegen einen bestimmten Bescheid unternehmen zu wollen, ist als Bescheidbeschwerde zu werten.

Schlagworte

Beschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996100124.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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