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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/10/0136Rechtssatz
Die näher begründete, an den VwGH gerichtete Erklärung einer Verfahrenspartei, etwas gegen einen bestimmten Bescheid unternehmen zu wollen, ist als Bescheidbeschwerde zu werten.
Schlagworte
BeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996100124.X01Im RIS seit
03.04.2001