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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ForstG 1975 §17;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1993/05/17 91/10/0222 1Stammrechtssatz
Wenn eine Rodungsbewilligung erloschen ist, ist das Rechtsschutzbedürfnis des beschwerdeführenden Bundesministers für Landwirtschaft und Forstwirtschaft an einer meritorischen Erledigung der Beschwerde nach ihrer Erhebung weggefallen, womit ein Fall gegeben ist, in dem das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit einzustellen ist (Hinweis zB B 22.1.1991, 90/11/0144).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993100002.X01Im RIS seit
11.07.2001