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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §26 Abs2;Rechtssatz
Aus § 26 Abs 2 LMG 1975 iVm § 9 Abs 1 lit a LMG 1975 und § 74 Abs 1 LMG 1975 ergibt sich, daß beim Verkehr mit kosmetischen Mitteln Hinweise auf physiologische oder pharmakologische Wirkungen (hier "regt die Zellerneuerung an", "stimuliert die Zellaktivität") verboten und unter Strafe gestellt sind, wenn diese Hinweise irreführend sind (Hinweis E 30.9.1992, 92/10/0095, 0112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994100183.X01Im RIS seit
20.11.2000