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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/04/0147 E 8. Oktober 1996Rechtssatz
Das BergG räumt den Eigentümern der an die von der begehrten Schurfbewilligung und dem beantragten Arbeitsprogramm betroffenen Liegenschaften angrenzenden Grundstücke im Verfahren zur Erteilung einer Schurfbewilligung nach § 89 BergG und zur Genehmigung eines Arbeitsprogramms nach § 92 BergG KEINE Parteistellung ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040196.X01Im RIS seit
19.03.2001