RS Vwgh 1996/10/8 96/04/0060

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Veröffentlicht am 08.10.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §79 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wie sich aus den im letzten Satz des § 79 Abs 1 GewO 1994 gegebenen Parameter für die Beurteilung der im Satz davor geforderten Verhältnismäßigkeit von Auflagen ergibt, ist darunter die Relation zwischen einerseits dem mit der Erfüllung der Auflagen verbundenen Aufwand und andererseits dem damit gewonnenen Ausmaß an Schutz der nach § 74 Abs 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040060.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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