Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §345 Abs3;Rechtssatz
§ 40 Abs 3 zweiter Satz GewO 1994 ermöglicht es dem Verpächter, die Übertragung der Ausübung des Gewerbes an den Pächter jederzeit mit der Wirkung zu widerrufen, daß die Beh vom Zeitpunkt der Anzeige an - unabhängig vom Inhalt des zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses - nur mehr den Gewerbeinhaber als betriebsberechtigt behandeln darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040145.X01Im RIS seit
20.11.2000