RS Vwgh 1996/10/8 96/04/0138

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Veröffentlicht am 08.10.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

AVG §52;
BergG 1975 §96 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Behörde hat sich zur Lösung der Frage, ob das iSd § 96 Abs 1 Z 1 BergG vorgelegte Operat geeignet ist, das Vorkommen von grundeigenen mineralischen Rohstoffen nachzuweisen, eines (amtlichen) Sachverständigen zu bedienen, da hiezu keinesfalls die allgemeine Lebenserfahrung ausreicht, sondern besondere Fachkenntnisse notwendig sind. Allenfalls muß die belangte Behörde darlegen, daß und auf Grund welcher Umstände sie selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt (Hinweis E 27.3.1995, 90/10/0143).

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040138.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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