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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Behörde hat sich zur Lösung der Frage, ob das iSd § 96 Abs 1 Z 1 BergG vorgelegte Operat geeignet ist, das Vorkommen von grundeigenen mineralischen Rohstoffen nachzuweisen, eines (amtlichen) Sachverständigen zu bedienen, da hiezu keinesfalls die allgemeine Lebenserfahrung ausreicht, sondern besondere Fachkenntnisse notwendig sind. Allenfalls muß die belangte Behörde darlegen, daß und auf Grund welcher Umstände sie selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt (Hinweis E 27.3.1995, 90/10/0143).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung TechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040138.X03Im RIS seit
19.03.2001