RS VwGH Erkenntnis 1996/10/08 96/04/0092

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

§ 27 Abs 5 ASchG bietet keine Rechtsgrundlage dafür, dem Arbeitgeber eine Gestaltung der Arbeitsplätze - ohne Rücksicht auf das für den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer unbedingt notwendige Maß - nach den neuesten Erkenntnissen der Ergonomie vorzuschreiben.

Im RIS seit
01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten