Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art18 Abs2;Rechtssatz
Es ist zulässig, den normativen Gehalt einer Verordnung, in der (hier) eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wurde, ohne sich ausdrücklich auf eine näher bezeichnete Bundesstraße zu beziehen, unter Heranziehung des laut der Verordnung einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lageplanes zu ermitteln (Hinweis E VS 14.6.1989, 87/03/0047, VwSlg 12949 A/1989).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030024.X01Im RIS seit
11.07.2001