Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ist durch ein Straßenbahnprojekt die Verbreiterung einer Straße und eine Grundabtretung dafür erforderlich, so sind die Grundeigentümer im eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren Parteien iSd § 34 Abs 4 EisenbahnG (Hinweis: E 27.6.1975, 71/75, VwSlg 8865 A/1975). Bedingt ein Eisenbahnprojekt derartige Maßnahmen, so ist ein untrennbarer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung nicht unmittelbar, wohl aber mittelbar die Folge hat, daß letztlich Grund zur Verbreiterung der Straße abgetreten werden muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992030221.X02Im RIS seit
17.07.2001