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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Liegen zwei einander konkurrenzierende Anträge auf Konzessionserteilung vor, ist nur bei Wahrnehmung des Interessenschutzes nach § 4 Abs 1 Z 5 lit c KflG in Form eines kontradiktorischen Verfahrens zu entscheiden. Ein Konzessionswerber hat im Verfahren über die Verleihung der Konzession des anderen Konzessionswerbers daher nur bei Wahrnehmung des Interessenschutzes nach § 4 Abs 1 Z 5 lit c KflG Parteistellung nach § 8 AVG sowie Beschwerdelegitimation an den VwGH gegen den Bescheid, mit dem dem anderen Konzessionswerber die Konzession erteilt worden ist (Hinweis E 8.11.1995, 95/03/0025 und E 14.2.1975, 931, 932/74, VwSlg 8760 A/1975; auch im Hinblick auf die Änderung der Rechtslage auf Grund des E VfGH 5.12.1989, G 229, 262, 263/89, VfSlg 12236/1989, kundgemacht mit BGBl 1990/82, besteht keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzugehen).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Verfahrensrecht VwGG B-VG Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993030214.X01Im RIS seit
02.07.2001