RS Vwgh 1996/10/9 96/03/0245

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Veröffentlicht am 09.10.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §116;
LuftfahrtG 1958 §117;

Rechtssatz

Im Verfahren zur Erteilung einer Vermietungsbewilligung nach § 116 und § 117 LuftfahrtG sind die Interessen von Flugplatzanrainern nicht zu berücksichtigen. Flugplatzanrainern räumt das LuftfahrtG keine subjektiven Rechte und daher auch keinen Rechtsanspruch und kein rechtliches Interesse in Bezug

auf die Vermietungsbewilligung ein. Sie haben deshalb im Vermietungsbewilligungsverfahren keine Parteistellung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030245.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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