Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im Verfahren zur Erteilung einer Vermietungsbewilligung nach § 116 und § 117 LuftfahrtG sind die Interessen von Flugplatzanrainern nicht zu berücksichtigen. Flugplatzanrainern räumt das LuftfahrtG keine subjektiven Rechte und daher auch keinen Rechtsanspruch und kein rechtliches Interesse in Bezug
auf die Vermietungsbewilligung ein. Sie haben deshalb im Vermietungsbewilligungsverfahren keine Parteistellung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030245.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015